Satzung

§1 Der am 05.08.2018 gegründete Verein hat den Namen „Streunerhilfe Rudelstetten e.V. “ mit Sitz in 86733 Alerheim wurde in der Mitgliederversammlung am 15.8.2021 unbenannt in "Streunerhilfe Altmühlfranken e.V.", der Vereinssitz wurde gelichzeitig verlegt nach 91805 Polsingen.

 

§2 Zweck des Vereines ist die Förderung des Tierschutzes

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

Rettung und Vermittlung bedürftiger und vom Tod bedrohter Tiere aus Tötungsstationen, sowie misshandelter, herrenloser Hunde und Katzen in der Hauptsache aus Rumänien an Personen und Stellen, die eine artgerechte Haltung und gewissenhafte Betreuung für diese Tiere glaubhaft erkennen lassen.

Fütterung, Betreuung und Kastration herrenloser Hunde und Katzen.

Tiermedizinische Versorgung von Tieren, deren Halter aufgrund von sozialer Not die Kosten der tierärztlichen Versorgung nicht tragen können.

Förderung des Tierschutzes durch Aufklärung und Sensibilisierung der Jugend für den artgerechten Umgang mit Tieren.

Finanzielle, fachliche oder sachliche Unterstützung tierschützender Einrichtungen, Tierheime und Projekte.

Zusammenarbeit mit anderen Tierschützern, um vor Ort die Zustände für Hunde und Katzen verbessern zu können.

 

§3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

§4 Mitgliedschaft. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem 18. Lebensjahr werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt durch Beschluss des Vorstands.

 

§5 Mitgliedsbeitrag wurde bei der Mitgliederversammlung auf 60 Euro festgesetzt.

 

§6 Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitglieder. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzendem, dem 2. Vorsitzendem und dem Kassierer.

 

§7 Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Einladung muss 2 Wochen vor dem Termin bei den Mitgliedern vorliegen. Sie muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

 

§8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Versammlung ist ein Protokollführer zu wählen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

§9 Vorstand: Der Vorstand bleibt bis zur Wiederwahl im Amt. Die Vorstandswahl findet alle drei Jahre statt.

 

§10 Zuständigkeit des Vorstands: Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht in der Satzung anderer Vereinsorgane vorbehalten sind. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Es gilt das 4 Augen Prinzip.

 

§11 Kassenführung: der Kassierer führt die Buchführung und erstellt eine Jahresrechnung.

 

§12 Kassenprüfung: Die Jahresrechnung ist vom Kassenprüfer, der kein Vorstandsmitglied ist, zu prüfen.

 

§13 Haftungsausschluss: Die Haftung des Vereins ist beschränkt auf das Vereinsvermögen. Der Vorstand haftet für den Verein bei Schäden nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit.

 

§14 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an:

Tierschutzverein Donauwörth und Umgebung e.V.,

der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat

 

§15 Schlussbestimmung: Sollte im Zuge von Eintragungsverfahren durch das Registergericht oder das Finanzamt angeregte redaktionelle Satzungsänderungen erforderlich werden, so ist hierzu der Vorstand berechtigt.

 

§16 Inkrafttretung: 05. August 2018

 

Die Paragrafen 4, 7, 8 wurden in der Mitgliederversammlung am 11.11.2018 geändert, im Übrigen stimmt die Satzung mit der bisherigen Satzung überein.

 

Der Paragraf 1 wurde in der Mitgliederversammlung am 15.08.2021 geändert, im Übrigen stimmt die Satzung mit der bisherigen Überein.

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